Ein Verenden tritt gehäuft auf, wenn innerhalb von sieben Tagen in einem Stall die in der nachfolgenden Tabelle genannten Vom-Hundert-Werte überschritten werden: 3
Verenden im Abferkelbereich
Verenden im Aufzuchtbereich
Verenden im Mast- oder Zuchtbereich
Erste Lebenswoche
Übrige Lebenswochen
15
5
3
2
Abschnitt II
Gehäuftes Auftreten von Kümmerern
Gehäuft treten Kümmerer auf
a)
in Betrieben gemäß Anlage 2 und 4, wenn bei den aufgezogenen Ferkeln der letzten zehn Würfe mehr als 15 Tiere betroffen sind,
b)
in Betrieben gemäß Anlage 3 und 5, wenn bei den aufgezogenen Ferkeln der letzten zehn Würfe mehr als 7 v. H. oder mehr als 30 Tiere betroffen sind.
Abschnitt III
Fieberhafte Erkrankungen
Gehäufte fieberhafte Erkrankungen liegen vor, wenn innerhalb von sieben Tagen
a)
in Betrieben, die die Voraussetzungen der Anlage 2 oder 4 erfüllen müssen, mehr als 10 v. H., wenigstens jedoch
aa)
im Falle von Mast- oder Aufzuchtbetrieben zehn Tiere,
bb)
im Falle von Betrieben mit Sauenhaltung zur Zucht oder Vermehrung drei Tiere,
b)
in Betrieben, die die Voraussetzungen der Anlage 3 oder 5 erfüllen müssen, mehr als 10 v. H., wenigstens jedoch 30 Tiere
Fieber zeigen.
Neugefasst durch Bek. v. 2.4.2014 I 326;
zuletzt geändert durch Art. 134 G v. 29.3.2017 I 626